Reservierte Zimmer stehen am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.30 Uhr zur Verfügung.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald der Besteller/Gast das Zimmer/den Funktionsraum bestellt und der Beherbergungsbetrieb die Bestellung bestätigt hat. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, über welche Dauer der Vertrag beschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
Ein Anspruch auf Überlassung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten besteht nicht; sind bestätigte Zimmer/Räume nicht verfügbar, können wir einen gleichwertigen Ersatz auch in einem anderen Betrieb leisten. Bei Gruppenbuchungen ist der Leistungsteilnehmer verpflichtet, dem Hotel bis 4 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.
Bei Um- und bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Seminarräumen und/oder Tagungspauschalen werden in Rechnung gestellt: a) bis 14 Tage vor Ankunft – kostenfrei; b) 13 - 10 Tage vor Ankunft 30% der vereinbarten Preise; c) 9 - 7 Tage vor Ankunft 45% der vereinbarten Preise; d) 6 - 0 Tage vor Ankunft 80% der vereinbarten Preise zu zahlen.
Ist der Gast/Besteller Vollkaufmann, so gelten in jedem Fall die zur Inanspruchnahme vereinbarten Preise. Ist der Besteller gleichzeitig der Gast, so haftet der Besteller für den Fall der Nichtinanspruchnahme.